Die Abrechnung aller Untersuchungs- und Behandlungskosten erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), soweit die Leistungen in diesem Verzeichnis aufgeführt sind.
Wenn Sie privat versichert sind oder über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung verfügen, werden die Kosten für eine chiropraktische Behandlung im Rahmen der vereinbarten Leistungen erstattet. Außerdem erfolgt eine Übernahme der Behandlungskosten bei Beamten durch die Beihilfe und bei Polizeibeamten durch die Heilfürsorge. Je nach Vertragsverhältnis werden die entstehenden Kosten möglicherweise jedoch nicht oder nur teilweise übernommen; bitte informieren Sie sich dahingehend bei Ihrer Krankenversicherung bzw. dem zuständigen Ansprechpartner.
Von den gesetzlichen Krankenversicherungen werden heilpraktische Behandlungen in der Regel nicht erstattet. Über mögliche Ausnahmeregelungen sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenversicherung. Allerdings können Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.